Der Behörden Account
Strahlenschutzkurse müssen von der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden. Mit der Beantragung einer Kursanerkennung sind vom Veranstalter Anforderungen an die räumliche und technische Ausstattung der Kursstätte zu erfüllen und nachzuweisen. Die Lehrbefähigung von Kursleiter und Dozenten einschließlich deren Fachkundenachweisen sind von der Kursstätte zu belegen. Systematische Kursevaluationen ("Teilnehmer-Feedback") sind für Strahlenschutz-Kursstätten verpflichtender Bestandteil der Kursanerkennung und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Das Zentrum für angewandte radiologische Forschung bietet zur Vereinfachung und Dokumentation des Antrags- und Anerkennungsverfahrens den zuständigen Ministerien und Ärztekammern im ZARF-Portal einen jeweils separaten passwortgeschützten "Behörden Account" an.
Die anerkennende Behörde erhält dadurch im Sinne des papierlosen Büros jederzeit datenschutzrechtlich geregelten Zugang zu Konformitätserklärungen des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Dozenten sowie zu Kursunterlagen wie Programmen, Skripten, Arbeitsmaterial und Kursevaluationen.