Corona-bedingte Einschränkungen für Kursteilnehmer und in der Kursdurchführung

Kursteilnehmer und Dozenten unterliegen als Mitarbeitende des Gesundheitswesens besonderen hygienischen Sorgfaltspflichten. Daher gilt:

  1. Keine Kursteilnahme von Personen mit kürzlich zurückliegendem Aufenthalt in besonders Corona-betroffenen Gebieten in Deutschland bzw. internationalen Risikogebieten, sofern nicht ein aktueller Corona-Test vorgelegt werden kann.
  2. Keine Kursteilnahme von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  3. Die Teilnehmerzahl ist durch einzuhaltende Mindestabstände zwischen den Teilnehmern im Veranstaltungsraum begrenzt. Die gemäß Hygienekonzept festgelegte Höchstanzahl von Teilnehmern kann nicht überschritten werden. Freiwerdende Kursplätze infolge von Rücktritt oder Storno (Nachrückerplätze) werden ausschließlich vom ZARF-Büro vergeben.
  4. Keine enge Interaktion der Teilnehmenden im Kurs und in den Veranstaltungspausen.
  5. Je nach Hygienekonzept am Veranstaltungsort steht ggf. kein Catering zur Verfügung. Die Kursteilnehmer werden aufgefordert, sich für den Eigenbedarf Speisen und Getränke mitzubringen bzw. vor Veranstaltungsbeginn im ZARF-Büro nachzufragen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur außerhalb des Kursraums unter Beachtung der Hygienevorschriften erlaubt.
  6.  Besondere Vorsicht gilt gegenüber Menschen mit Grunderkrankungen.

Für die Kursdurchführung gelten folgende Auflagen:

Der Gastgeber für den Inhouse-Kurs (die beauftragende Klinik),

  • garantiert eine dem Hygienekonzept angepasste Begrenzung der Teilnehmerzahl,
  • stellt für die Kursdurchführung Möglichkeiten zur ausreichenden Händehygiene und eine dem Infektionsrisiko angemessene Raumbelüftung, 
  • behält sich im Benehmen mit der zuständigen Behörde vor, im Falle einer notwendigen Infektionsnachverfolgung alle personenbezogenen Daten der Kursteilnehmer zum Zwecke der Nachverfolgung von der ZARF GmbH anzufordern.

Das Zentrum für angewandte radiologische Forschung | ZARF GmbH 

  • Informiert zu Veranstaltungsbeginn alle Teilnehmer und Dozenten über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes (Händehygiene -  Abstand halten - Husten- und Schnupfenhygiene) gemäß Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in der jeweils aktuellen Fassung,
  • verweist auf das Hausrecht und ggf. besondere, am Veranstaltungsort geltende Hygiene- und  Verhaltensvorschriften des Auftraggebers,
  • stellt eine eindeutige, während der Veranstaltung vom Kursteilnehmer einzuhaltende Sitzordnung mit Tischnamensschildern sicher,
  • garantiert eine persönliche Zuweisung von technischen Hilfsmitteln (z. b. Handsender für das Audience Response System oder Laserpointer) für die Kursteilnehmer durch namentlich gekennzeichnetes Kursmaterial und Ausgabe von Kugelschreibern zum Verbleib bei den Teilnehmern,
  • führt kurstäglich eine mindestens zweimalige Reinigung der Handsender des im Kurs verwendeten Audience Response Systems mit technisch zugelassenen Desinfektionsmitteln durch,
  • stellt im Falle einer behördlich angeordneten Infektions-Nachverfolgung durch die zuständige Behörde die im Rahmen der Kursanmeldung vom Teilnehmer an die ZARF GmbH mitgeteilten Daten zur Verfügung.

ZARF | Zentrum für angewandte radiologische Forschung GmbH
Wettergasse 9
35037 Marburg

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