Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen - Zentrum für angewandte radiologische Forschung
ZARF GmbH
Stand und Gültigkeit ab 25.01.2022
§ 1 Geltungsbereich
Für Dienstleistungen, Veranstaltungen (Strahlenschutz-Veranstaltungen und allgemeine Schulungen sowie Dienstleistungen) und für die Nutzung der Kommunikationsplattform der ZARF GmbH, bezeichnet als ZARF-Portal, https://www.zarf.de), gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Als Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wird das Unternehmen „Zentrum für angewandte radiologische Forschung GmbH“, kurz: ZARF GmbH, definiert. Die Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet.
§ 3 Registrierung von Leistungsnehmern im ZARF-Portal
Der Leistungsnehmer der Kommunikationsplattform der ZARF GmbH sichert zu, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind.
Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, bei einer Änderung seiner Daten unverzüglich seine persönlichen Daten zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage der ZARF GmbH hat der Leistungsnehmer seine Daten zu bestätigen. Zur eindeutigen Authentifizierung des Leistungsnehmers ist es erforderlich, dass sich jeder Leistungsnehmer sich nur einmal mit einem eindeutigen Benutzernamen registriert. Als Benutzername ist eine gültige E-Mail Adresse zu verwenden.
§ 4 Vertragsabschluss und Zustandekommen einer Leistung (Veranstaltung)
Ein Anspruch auf die Nutzung des ZARF-Portals besteht nicht, auch nicht durch die Registrierung.
Die ZARF GmbH behält sich vor, das ZARF-Portal jederzeit teilweise oder ganz, zeitweise oder endgültig zu verändern, zu löschen oder einzustellen oder die Nutzung des ZARF-Portals künftig teilweise oder ganz von der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen.
Der Zugang zum ZARF-Portal darf nur mit den persönlichen Zugangsdaten (Benutzername [E-Mail Adresse] und Passwort) eines jeden einzelnen registrierten Nutzers hergestellt werden.
Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, sein Passwort streng geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und die ZARF GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Die ZARF GmbH ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Leistungsnehmer auszuschließen. Dies gilt insbesondere, bei einem festgestellten Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.
Der Vertragsabschluss kommt durch die Anmeldung des Leistungsnehmers zu einer Veranstaltung der ZARF GmbH zustande. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den im ZARF-Portal erläuterten elektronischen Anmeldevorgang durch das Online-Anmeldeformular.
Der Leistungsnehmer erhält eine automatisch generierte Anmeldebestätigung auf den zur Anmeldung benutzten Email-Account, der dem Benutzernamen entspricht. Damit ist der Vertrag geschlossen.
Sobald die vom Leistungsgeber festgelegte Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung erreicht ist, wird die Veranstaltung durchgeführt und der Leistungsgeber versendet die Rechnungen an den Leistungsempfänger. Kommt die erforderliche Teilnehmerzahl nicht zustande, gilt § 10 der AGB.
Sind für die Veranstaltungsteilnahme fachliche Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Veranstaltung notwendig, so ist der Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er diese erfüllt. Der Leistungsgeber ist nicht zu einer Überprüfung der mit der Anmeldung mitgeteilten Daten verpflichtet.
§ 5 Veranstaltungsunterlagen und Zusatzleistungen
Veranstaltungsunterlagen, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen und allen weiteren Veranstaltungsunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor bzw. Dozenten oder Hersteller.
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, ist der ZARF GmbH vorbehalten. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, das Begleitmaterial oder Teile davon in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes fotomechanisches oder elektronisches Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von der ZARF GmbH zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Zertifikate über die Veranstaltungsteilnahme werden dem Teilnehmer nur bei nachgewiesener Anwesenheit und nach bestandener Abschlussprüfung ausgestellt.
§ 6 Gebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im ZARF-Portal ausgewiesenen Gebühren oder dem Leistungsnehmer auf andere Weise kenntlich gemachten Gebühren.
Die Veranstaltungsgebühren für die Mitarbeiter der gastgebenden Klinik (Inhouse-Kurs) werden dem Leistungsnehmer, hier der beauftragenden Klinik, nach Angebot in Rechnung gestellt.
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Veranstaltungsgebühr nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Hat der Leistungsnehmer trotz Fälligkeit der Rechnung nicht vor Teilnahme an der Veranstaltung gezahlt, so kann er von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Wird er nicht ausgeschlossen, so verpflichtet er sich zur Zahlung einen Tag nach Beendigung der Veranstaltung.
§ 7 Gewährleistung
Die ZARF GmbH übernimmt keine Gewähr für die Erreichbarkeit des ZARF-Portals, die Sicherung der Inhalte oder die Funktionstauglichkeit und Kompatibilität von Systemen und Programmen.
Die ZARF GmbH stellt den Leistungsnehmern Begleitmaterial (Veranstaltungsunterlagen) in gedruckter und/oder elektronischer Form zur Verfügung. Der Leistungsgeber übernimmt trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung und Bearbeitung des Begleitmaterials für die Leistungsnehmer keine Garantie oder Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und übernimmt dafür keinerlei Haftung.
Soweit in dem Begleitmaterial Dosierungen oder technische Applikationen genannt sind, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, die aktuellen, jeweils gültigen Informationen (z. B. Beipackzettel von verwendeten Präparaten oder Fachbeiträge) zu beachten.
Wenn vom Leistungsgeber im Begleitmaterial Rechtsbezüge zur Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV), BGBl. I S. 2034, 2036, dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2017) einschließlich weiterer untergesetzlicher Regelwerke, z. B. Fachkunde-Richtlinien, oder Verweise auf Normen oder Leitlinien zitiert werden, ist der Leistungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, die aktuellen, jeweils gültige Regelwerk zu beachten. Für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und übernimmt die ZARF GmbH keinerlei Haftung.
§ 8 Haftung
Die ZARF GmbH übernimmt keine Haftung für Inhalte, die den Leistungsnehmern von ZARF-Dozenten oder sonstigen Personen (z. B. Verfassern von Fachbeiträgen) über das ZARF-Portal zur Verfügung gestellt werden. Für diese Inhalte ist der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Die ZARF GmbH macht sich die Inhalte vom verlinkten Webseiten ausdrücklich nicht zu eigen und übernimmt daher keine Haftung für deren Inhalte. Für die Inhalte dieser Webseiten sind die Anbieter der jeweiligen Webseiten selbst verantwortlich.
Die ZARF GmbH übernimmt auch keine Haftung für technische Schäden die an den Rechnern der Leistungsnehmer durch Nutzung des ZARF Portals (https://www.zarf.de) entstehen können.
Für Schäden haftet die ZARF GmbH nur dann, wenn die ZARF GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ZARF GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der ZARF GmbH auf den Schaden begrenzt, der für die ZARF GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war..
Soweit die Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers ist eine etwaige Haftung sowohl gegen den Leistungsgeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
Vorbezeichnete Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
§ 9 Widerrufsrecht
Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i. S. des § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, dem Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. §§ 355, 356 BGB zu widerrufen.
§ 10 Rücktritt und Abwicklung
Der Leistungsgeber kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder andere wichtige Gründe (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vorliegen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Bei einer Absage der Teilnahme durch den Leistungsnehmer bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden diesem von dem Leistungsgeber keine Stornogebühren berechnet. Bei einer Absage bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Leistungsgeber 50 % der Veranstaltungsgebühr. Ab 13 Tage vor Veranstaltung bzw. Nichtteilnahme oder bei willkürlichem Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig.
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin kann nachweispflichtig (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bestätigte Dienstplanänderung) in Abstimmung mit dem Leistungsgeber ohne Stornogebühr vereinbart werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung des ZARF-Portals ist Marburg an der Lahn. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.