Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Röntgen)


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Der Kurs wird im Rahmen einer Kooperation mit der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH (FAZH) durchgeführt.

Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist das Eigenstudium des Skriptums (Autor: Prof. Dr. Jürgen Becker, Düsseldorf) und die Beantwortung der mit dem Skriptum zugesandten Fragen. Die von Ihnen beantworteten Fragen müssen eine Woche vor dem Kurstermin an die FAZH zurück gesendet werden. 

Kursbezeichnung
Kurscode
Kursdauer
Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Röntgen)
AKFAZH_FK5
5 h


Anwendungsbereich ionisierender Strahlung
Aktualisierung gemäß Richtlinie* nach
Sie wenden ausschließlich Röntgenstrahlung in der Zahnmedizin an
Röntgenverordnung
* Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie bezieht sich noch auf die Röntgenverordnung vom 30.04.2003. Die auf die Röntgenverordnung (RöV) Bezug nehmende Richtlinie gilt auch nach vollständigen Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27.06.2017 und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 ab 31.12.2018 bis auf weiteres fort.


Fachkunde im Strahlenschutz
Sie sind berechtigt, die Rechtfertigende Indikation zur Anwendung ionisierender Strahlung zu stellen sowie die technische Durchführung und Befundung von Untersuchungen oder Behandlungen mit ionisierender Strahlung einschließlich Maßnahmen zur Qualitätssicherung eigenverantwortlich durchzuführen.


Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren letztmalige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz oder Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Maßgeblich ist die tagesgenaue Berücksichtigung der 5-jährigen Aktualisierungsfrist, die sich aus dem Kursdatum und dem Datum der letztmaligen Aktualisierung oder dem Ausstellungsdatum der Fachkundeurkunde durch die zuständige Zahnärztekammer ergibt.


Der Kurs von insgesamt 5 akademischen Stunden behandelt auf Basis praxisrelevanter strahlenphysikalischer und strahlenbiologischer Grundlagen den Stand der Technik einschließlich neuer Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung. Aufgaben und Ergebnisse der Zahnärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung werden erläutert. Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen, die sich aus dem neuen Strahlenschutzrecht seit 31.12.2018 ergeben, werden einschließlich der Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung und alternativer Diagnoseverfahren dargestellt.

Die Inhalte dieser Veranstaltung werden produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet. Die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen (FAZH) GmbH bestätigt, dass keine Interessenskonflikte bei dem wissenschaftlichen Leiter und den Referenten vorliegen.


Programm und Seminarablauf

Begrüßung und Einführung in das Thema

  • Rechtsgrundlagen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
  • Organisation des Strahlenschutzes in der Europäischen Union (EU)
  • Rechtliche Grundlagen für die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
  • Stand der Technik im Strahlenschutz
  • Die Grundsätze des Strahlenschutzes
  • Aufgaben der Ärztlichen und Zahnärztliche Stellen
  • Technische Neuentwicklungen

Wissensüberprüfung und Veranstaltungsbewertung

  • Der Kurs schließt mit einer elektronischen Prüfung im Multiple-Choice Format und einer anonymen Veranstaltungsbewertung ab. Im persönlichen Teilnehmer-Account werden Wissensüberprüfung und Evaluation aufgerufen.

Kursskriptum zur Kursvorbereitung

  • Die Kursteilnehmer müssen vor Teilnahme am Kurs das Eigenstudium des Skriptums (Autor: Prof. Dr. Jürgen Becker, Düsseldorf) und die Beantwortung der mit dem Skriptum zugesandten Fragen absolviert haben.
  • Die von den Teilnehmern beantworteten Fragen müssen eine Woche vor dem Kurstermin an die FAZH zurück gesendet werden. Der Kurs schließt mit einer elektronischen Prüfung im Multiple-Choice Format und einer anonymen Veranstaltungsbewertung ab. Im persönlichen Teilnehmer-Account werden Wissensüberprüfung und Evaluation aufgerufen.

Der Kurs ist von der Landeszahnärztekammer Hessen mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Die Kursgebühr beträgt 140 Euro incl. 19% MwSt. Die Kursgebühr wird ausschließlich von der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH erhoben und ist an diese zu entrichten.


Informationen zu dieser Veranstaltung

Bitte beachten Sie unsere AGB.

ZARF | Zentrum für angewandte radiologische Forschung GmbH
Wettergasse 9
35037 Marburg

Tel.: +49 (6421) 16795813
Fax.: +49 (6421) 16795814
E-Mail: