Erwerb Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der techn. Durchführung in der Teleradiologie
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Durchführungsbestimmungen für Strahlenschutzkurse ab 08.12.2022
Mit Rundschreiben vom 08.12.2022, S II 3 - 1512/006-2022.0003, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Erwerb von Kenntnissen oder Fachkunden im Strahlenschutz in Strahlenschutzkursen neu geregelt:
- Die theoretischen Phasen können synchron oder asynchron durchgeführt werden.
Synchrones Lernen erfolgt gleichzeitig, Teilnehmende und Lehrende können direkt miteinander kommunizieren. Synchrones Lernen kann sowohl in physischer Präsenz als auch in virtueller Präsenz stattfinden. Bei asynchronem Lernen (E-Learning) können sich die Teilnehmenden zeitlich und räumlich unabhängig voneinander mit den Lehrinhalten beschäftigen. - Online-Kursformate im Theorieanteil des Kurses sind vorbehaltlich der aktuell ausstehenden Kursanerkennung durch die zuständige Stelle gestattet.
- Die Praktika müssen immer in physischer (leibhaftiger) Präsenz durchgeführt werden.
Die Durchführungsbestimmungen für den Kurs gemäß BMUV-Rundschreiben S II 3 - 1512/006-2022.0003 sind vollständig erfüllt.
Veranstaltungseinheit (KTTELÜB) - Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Übung
Die Übungseinheit ist verpflichtender Bestandteil von Kenntniserwerbskursen für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie und wird absolviert von
- Ärztinnen und Ärzten in der Humanmedizin
- Medizinphysik-Experten
Der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ist in § 49 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034, 2036) geregelt. Der Kurs Erwerb Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der techn. Durchführung in der Teleradiologie berücksichtigt die Lehrinhalte nach Anlage 7.2 der Fachkunde-Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin oder Zahnmedizin nach RöV vom 22.12.2005 i.d.F. vom 27.06.2012.
Der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ist in § 49 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034, 2036) geregelt. Der Kurs Erwerb Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der techn. Durchführung in der Teleradiologie berücksichtigt die Lehrinhalte nach Anlage 7.2 der Fachkunde-Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin oder Zahnmedizin nach RöV vom 22.12.2005 i.d.F. vom 27.06.2012.
Übungsmodul (KTTELÜB) - Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Übung
Die Übungseinheit ist verpflichtender Bestandteil von Kenntniserwerbskursen für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie. Die Übungseinheit enthält 4 Unterrichtseinheiten (Sessions) von jeweils 45 Minuten Dauer zu den Themen
- Geräte- und Aufnahmetechnik, Datenübertragung in der Teleradiologie (2 Sessions)
– Datenübermittlung und Kommunikationsstandards in der Radiologie
– Teleradiologiesysteme, Netzwerk- und Kommunikationstechnik - Aufgaben des Ärztlichen Dienstes und MTR am Untersuchungsort in der Teleradiologie (2 Sessions)
– Ärztlicher Dienst: Patientenaufklärung, Untersuchungsüberwachung und Dosisreferenzwerte
– MTR: Arbeitsanweisungen, Strahlenschutzmittel und Untersuchungsprotokolle
Die Themen werden je nach örtlichen Gegebenheiten mit dem Audience Response System LUMI-ConnectorTM (https://www.voting-partner.de/produkt/interaktive-events/) interaktiv bearbeitet.
Gemäß Erlass des BMUV vom 08.12.2022 muss das Übungsmodul zwingend in sog. physischer (leibhaftiger) Präsenz durchgeführt werden.
Der Kurs schließt mit einer elektronischen Prüfung (Audience-Response-System, AR-System) im Multiple-Choice Format und Veranstaltungsbewertung in Schriftform und in elektronischer Form (ARS-System) ab.
Der Kurs schließt mit einer elektronischen Prüfung (Audience-Response-System, AR-System) im Multiple-Choice Format und Veranstaltungsbewertung in Schriftform und in elektronischer Form (ARS-System) ab.
Übungsmodul (KTTELÜB) - Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Übung
Die Übungseinheit ist verpflichtender Bestandteil von Kenntniserwerbskursen für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie. Die Übungseinheit enthält 4 Unterrichtseinheiten (Sessions) von jeweils 45 Minuten Dauer zu den Themen
- Geräte- und Aufnahmetechnik, Datenübertragung in der Teleradiologie (2 Sessions)
– Datenübermittlung und Kommunikationsstandards in der Radiologie
– Teleradiologiesysteme, Netzwerk- und Kommunikationstechnik - Aufgaben des Ärztlichen Dienstes und MTR am Untersuchungsort in der Teleradiologie (2 Sessions)
– Ärztlicher Dienst: Patientenaufklärung, Untersuchungsüberwachung und Dosisreferenzwerte
– MTR: Arbeitsanweisungen, Strahlenschutzmittel und Untersuchungsprotokolle
Die Themen werden je nach örtlichen Gegebenheiten mit dem Audience Response System LUMI-ConnectorTM (https://www.voting-partner.de/produkt/interaktive-events/) interaktiv bearbeitet.
Gemäß Erlass des BMUV vom 08.12.2022 muss das Übungsmodul zwingend in sog. physischer (leibhaftiger) Präsenz durchgeführt werden.
Der Kurs ist von der zuständigen Ärztekammer mit CME-Fortbildungspunkten zertifiziert.
Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Theorie
Startdatum | Enddatum | Kursleiter/in | Modulformat | Status | Hinweise |
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Donnerstag, 09. Januar 2025, 16:00 Uhr | Donnerstag, 09. Januar 2025, 19:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze | |
Donnerstag, 26. Juni 2025, 16:00 Uhr | Donnerstag, 26. Juni 2025, 19:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze | |
Montag, 10. November 2025, 16:00 Uhr | Montag, 10. November 2025, 19:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze |
Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Übung
Startdatum | Enddatum | Kursleiter/in | Modulformat | Status | Hinweise |
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Mittwoch, 15. Januar 2025, 16:00 Uhr | Mittwoch, 15. Januar 2025, 19:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Virtuell-Übung | >= 5 Plätze | |
Mittwoch, 02. Juli 2025, 15:00 Uhr | Mittwoch, 02. Juli 2025, 18:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Virtuell-Übung | >= 5 Plätze | |
Mittwoch, 12. November 2025, 15:00 Uhr | Mittwoch, 12. November 2025, 18:30 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Virtuell-Übung | >= 5 Plätze |
Erwerb Kenntnisse Strahlenschutz – Ärzte in der Teleradiologie ~ Prüfung
Startdatum | Enddatum | Kursleiter/in | Modulformat | Status | Hinweise |
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Donnerstag, 09. Januar 2025, 19:30 Uhr | Donnerstag, 09. Januar 2025, 20:00 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze | |
Donnerstag, 26. Juni 2025, 19:30 Uhr | Donnerstag, 26. Juni 2025, 20:00 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze | |
Montag, 10. November 2025, 19:30 Uhr | Montag, 10. November 2025, 20:00 Uhr | Leppek, Ronald - Dr. med. | Online-Seminar | >= 5 Plätze |
Erwerb Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der techn. Durchführung in der Teleradiologie - KTTEL
Kursbezeichnung | Kurscode | Kursgebühr pro Person (MwSt. befreit) |
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Erwerb Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der techn. Durchführung in der Teleradiologie | KTTEL | 345,00 Euro |
Rechnungsstellung und Fälligkeit der Kursgebühr erfolgen mit dem Abschluss des ersten Kursmoduls, nicht bereits bei Kursanmeldung. Die ZARF GmbH berechnet weder Gebühren für Umbuchungen durch Kursteilnehmer oder Personalverantwortliche noch Stornogebühren für Kursabsagen aus privaten oder dienstlichen Gründen mit Nachweis einer statthaften Begründung.
Die Kursgebühr schließt die zeitlich unbefristete Nutzung des persönlichen passwortgeschützten Teilnehmer-Accounts im ZARF-Portal ein. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Inhouse-Veranstaltungen werden jeweils auf Angebotsbasis kursindividuell nach Teilnehmeranzahl und Veranstaltungsort in Rechnung gestellt.
Durchführungsbestimmungen für Strahlenschutzkurse ab Januar 2023
Mit Rundschreiben vom 08.12.2022, S II 3 - 1512/006-2022.0003, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Erwerb von Kenntnissen oder Fachkunden im Strahlenschutz in Strahlenschutzkursen neu geregelt:
- Die theoretischen Phasen können synchron oder asynchron durchgeführt werden.
Synchrones Lernen erfolgt gleichzeitig, Teilnehmende und Lehrende können direkt miteinander kommunizieren. Synchrones Lernen kann sowohl in physischer Präsenz als auch in virtueller Präsenz stattfinden. Bei asynchronem Lernen (E-Learning) können sich die Teilnehmenden zeitlich und räumlich unabhängig voneinander mit den Lehrinhalten beschäftigen. - Die Praktika müssen immer in physischer Präsenz durchgeführt werden.
Alle Kursmodule können nach einmaliger Anmeldung im ZARF-Account vom Kursteilnehmer selbst flexibel über alle verfügbaren Termine und Kursformate ("Präsenz", "Online-Seminar", "Compound", "Blended Learning". "Hybrid") kostenlos umgebucht und miteinander kombiniert werden!